Gemeinde Lechaschau
Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Neuigkeiten
Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!
§ 93 StVO 1960 lautet
„(1) Die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten, ausgenommen die Eigentümer von unverbauten land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften, haben dafür zu sorgen, dass die entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als 3 m vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen entlang der ganzen Liegenschaft in der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut sind. Ist ein Gehsteig (Gehweg) nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in einer Breite von 1 m zu säubern und zu bestreuen. Die gleiche Verpflichtung trifft Eigentümer von Verkaufshütten.
(1a) In einer Fußgängerzone oder Wohnstraße ohne Gehsteige gilt die Verpflichtung nach Abs. 1 für einen 1 m breiten Streifen entlang der Häuserfronten.
(2) Die in Abs. 1 genannten Personen haben ferner dafür zu sorgen, dass Schneewächten oder Eisbildungen von den Dächern ihrer an der Straße gelegenen Gebäude bzw. Verkaufshütten entfernt werden.
[…]
(6) Zum Ablagern von Schnee aus Häusern oder Grundstücken auf die Straße ist eine Bewilligung der Behörde erforderlich. Die Bewilligung ist zu erteilen, wenn das Vorhaben die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt.“
Die Mitarbeiter unseres Bauhofes und die mit der Schneeräumung beauftragte Firma Prackwieser haben sich in den letzten Wintern auch bei niedrigsten Temperaturen teilweise bis zu vierzehn Stunden pro Tag bemüht, die Straßen und Gehsteige unseres Ortsgebietes frühzeitig, rasch und bestmöglich zu räumen. Ich möchte Ihnen daher ausdrücklich für ihren unermüdlichen Einsatz bei Tag und bei Nacht, an Werktagen, Sonn- und Feiertagen herzlichst danken. Diese Arbeiten werden auch von zahlreichen Bewohnern aus Lechaschau, aber auch aus anderen Gemeinden als hervorragend und vorbildlich bezeichnet.
Nicht verdient haben sich unsere Mitarbeiter und Beauftragten, dass sie bei ihren Tätigkeiten mit unfreundlichen Schimpfwörtern bedacht werden. Es wäre eher angebracht, Verständnis und Dankbarkeit zu zeigen.
13.11.2023