wappen

Gemeinde Lechaschau

Geschichte

Das Gebiet der Gemeinde Lechaschau erstreckt sich ausschließlich entlang des linken Ufers des Lechs gegenüber des Bezirkshauptortes Reutte und liegt zum größten Teil in der Ebene des ehemaligen Lechbettes, das sich in vorgeschichtlicher Zeit bis zum unteren „Moosruene“ (Moosbichl) ausbreitete. Dies lässt sich auch eindeutig aus der im Zuge der Bautätigkeit der vergangenen Jahre sichtbar gewordenen  Bodenbeschaffenheit ableiten.

Das Dorf trug im Mittelalter und in der Neuzeit bis zum Jahre 1888 den Namen „Lech“.  In den Innsbrucker Nachrichten vom 24. Dezember 1888 wurde verlautbart, dass der Ortsgemeinde „Lech“ (Bez. Reutte) die Änderung des Namens in „Lech-Aschau“ vom Ministerium bewilligt wurde. Diese Änderung war angestrebt worden, um Verwechslungen mit Lech am Arlberg oder Aschau im Zillertal zu vermeiden.

Viel älter als der angeführte Ortsname Lech oder Lechaschau ist jedoch die Bezeichnung „Aschau“, die als Gebietsbezeichnung erstmals im Jahre 1218 nachweisbar ist, als Kaiser Friedrich II. dem Kloster St. Magnus in Füssen die grundherrschaftlichen Rechte in der „provincia aschowe“ bestätigte. Das Kloster war somit Grundherr in einem großen Landstrich links des Lechs, der von Hinterbichl (Seebach) als nördlichstem Punkt bis nach Vorderhornbach (Hornbach) als südlichstem Punkt reichte. Es gab somit ein Wängle in der Aschau, ein Lech in der Aschau – heute Lechaschau -,  ein Höfen in der Aschau, ein Weißenbach in der Aschau und ein Hornbach in der Aschau – heute Vorderhornbach.  Einer nicht belegbaren Überlieferung nach soll der fränkische König Pippin um das Jahr 750 dieses Gebiet dem Kloster St. Magnus geschenkt haben.

Dieses Gebiet bildete einen geschlossenen Verwaltungs-, Wirtschafts- und Seelsorgeverband mit dem kirchlichen Zentrum in Wängle und dem Gerichtsort (Niedergericht) im heutigen Lechaschau. Dem Abt des Klosters St. Mang in Füssen stand als Grundherr die alleinige Gerichtsgewalt in der Aschau zu.  Die „hohe“ Gerichtsbarkeit oder Blutsgerichtsbarkeit war nach mittelalterlichem Kirchenrecht jedoch der Geistlichkeit und somit dem Kloster St. Magnus verboten und blieb den weltlichen Vögten vorbehalten. Die Vogteigewalt kam über die Welfen zu den Staufern und so vom letzten Hohenstaufen Konradin im Jahre 1266 an dessen Stiefvater Graf Meinrad II. von Tirol. Seither steht die Aschau im engen Verband zu Tirol. Da der Landesfürst die Gerichtsbarkeit durch den Pfleger von Ehrenberg ausüben ließ, stand die Aschau ab 1314 schon in enger Verbindung zum Gericht Ehrenberg, ohne jedoch diesem anzugehören.

Die Aschauer Untertanen errangen nach und nach bedeutende Rechte, die schon in den Jahren 1448 und 1461 in förmlichen Verträgen mit Abt Johann VI. in Füssen  – man spricht von einem „Bauding“ – festgelegt wurden. 1462 nahm der Tiroler Landesfürst einen Streit in der Aschau zum Anlass, die Aschauer fester an Tirol zu binden. Er bestimmte, dass sich  in Zukunft die Aschauer bei Heiraten, Käufen und Erbschaften an das Landesrecht von Tirol halten müssten.

 

Die Bestrebungen der Tiroler Landesfürsten, die Aschau zu kaufen und die Bereitschaft des Klosters St. Magnus, die Aschau zu verkaufen, waren öfter gegeben, scheiterten jedoch immer am Preis!

Das Schicksal der Aschau war in den folgenden Jahren von der Tätigkeit dieser Vögte abhängig. Von der zweiten Hälfte des 14. Jhd. bis zum Beginn des 17. Jhd.  entmachteten diese das Kloster St. Magnus immer mehr, bis sie sie schließlich selbst die Herren waren.

Die aus dem Jahre 1561 überlieferten Rechtsverhältnisse der Alp- und Weidenutzung zeigen die beschriebenen „Fünf Orthe“ noch als geschlossenen Wirtschaftsverband. 1608 wurden erstmals Wälder zum Teil auf die fünf Orte aufgeteilt, womit sich die Auflösung der „Großgemeinde Aschau“ und somit der ehemaligen „provincia aschowe“ anbahnte.

Im Jahre 1609 verkaufte endlich Abt Heinrich III. das Niedergericht  Aschau zum Missfallen der Bewohner um 13.000 Gulden an die zwei Privatleute Johann Wolfgang Schmid zu Wellenstein, o.ö. Kammerrat, und an dessen Schwager Burkhard Laymann zu Liebenau, Pfleger zu Ehrenberg. Mit dem Gericht Aschau erwarben sie auch alle Rechte, die das Stift St. Magnus im oberen Lechtal besaß.  Wenige Monate später kaufte der Tiroler Landesfürst Erzherzog Maximilian III.,  der „Deutschmeister“, diese Erwerbungen und somit waren die Aschauer nun Tiroler geworden! Die einzelnen Orte begannen sich zu verselbständigen und gegen Ende des 17. Jhs. kam es zur Errichtung eigener Seelsorgestellen. (1675 Vorderhornbach, 1685 Weißenbach)

 Das Gericht Aschau blieb lange bestehen und wurde erst durch die bayerische Regierungsherrschaft im Jahre 1806 aufgelöst und mit den Gerichten Ehrenberg und Vils zum Landgericht Reutte vereinigt. Nach 1816 entstanden aus den einstigen „Fünf Orthen“ die heute noch bestehenden selbständigen politischen Gemeinden Lechaschau, Höfen, Wängle, Weißenbach und Vorderhornbach.     

In einigen wirtschaftlichen und kulturell-religiösen Bereichen sind sie aber noch bis heute als „Fünförtliche Pfarrgemeinde“ und „Dreiörtliche Pfarrgemeinde“ miteinander verbunden und erinnern somit an das Erbe des Gerichtes Aschau. Für die Zeit von 1938 bis 1945 ging die Selbständigkeit Lechaschaus verloren, indem es der Großgemeinde Reutte eingegliedert wurde.

Heute ist Lechaschau eine Gemeinde mit einer stetig wachsenden Einwohnerzahl (aktuell über 2.000 Einwohner), einer zeitgemäßen  Infrastruktur mit einer funktionierenden Nahversorgung, im Ort niedergelassenen Ärzten und einer erfreulichen Anzahl von Klein- und Mittelbetrieben.

 

Verfasser: Bgm. Hansjörg Fuchs

 

Verwendete Literatur:

Schriftliche Aufzeichnungen des Hr. OSR Ferdinand Fuchs

Fuchs, Ferdinand: Heimat Außerfern. Eine Heimatkunde des Bezirkes Reutte, Reutte 1984

Lipp, Richard: Außerfern. Der Bezirk Reutte, Tyrolia-Verlag 1994

Lipp, Richard: Ehrenberg.Geschichte und Geschichten,Museumsverein des Bezirkes Reutte 2006