Gemeinde Lechaschau
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Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir werden häufig gefragt, wie die Errichtung von Photovoltaikanlagen baubehördlich bearbeitet wird. Im Volksmund hat sich seit der entsprechenden Novellierung sogar die Meinung verbreitet, dass alle diesbezüglichen Anlagen weder anzeige- noch bewilligungspflichtig sind.
Richtig ist, dass die Errichtung in Hinblick auf das baubehördliche Verfahren wesentlich erleichtert wurde. Dennoch ist der Nachbarschutz hinsichtlich der zulässigen Bauhöhen nach wie vor im Gesetz verankert. Bitte informieren Sie sich näher im beiliegenden Auszug aus der Tiroler Bauordnung.
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31.01.2024 08:21