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Gemeinde Lechaschau

Leerstandsabgabenverordnung - WICHTIGER HINWEIS

Wohnung

Liebe Lechaschauerinnen und Lechaschauer!

Der Gemeinderat der Gemeinde Lechaschau hat in der Sitzung vom 7. März 2023 eine Leerstandsabgabenverordnung beschlossen und ist damit der Verpflichtung nach dem Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabengesetz nachgekommen. Die Verordnung ist mit 1. Jänner 2024 in Kraft getreten und es kann der genaue Inhalt unter Bürgerservice/Verordnungen/Leerstandsabgabenverordnung nachgelesen werden.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen hat der Eigentümer von leerstehenden Wohnungen (=der Abgabenpflichtige) eine entsprechende Erklärung bei der Gemeinde abzugeben. Es sind gewisse Ausnahmen von der Abgabepflicht im § 7 des TFLAG geregelt, welche ebenfalls in der Erklärung bekannt zu geben und glaubhaft zu machen sind.

Die Leerstandsabgabe ist eine Selbstbemessungsabgabe, weshalb der Abgabenschuldner die Abgabe für die im abgelaufenen Kalenderjahr entstandenen Abgabenansprüche bis zum 30. April des Folgejahres selbst zu bemessen und unter Bekanntgabe der Bemessungsurkunde nach § 9 des TFLAG an die Gemeinde zu entrichten hat.

Um etwaigen Fristversäumnissen, Mahnungen oder gar Strafen vorzubeugen, ersuchen wir Sie höflich, leerstehende Wohnungen bei der Gemeinde zu melden. Sodann wird Sie die Gemeindeverwaltung bei der Abklärung der Gebührenpflicht, der möglichen Ausnahmetatbestände, der Tarife usw. unterstützen.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!


14.08.2024 09:39