Gemeinde Lechaschau
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Auf fast allen öffentlichen Flächen treffen Fußgänger, Radfahrer und motorisierte Verkehrsteilnehmer zusammen. Die Gemeinde als Straßenerhalter investiert sehr viel Geld in die Verkehrssicherheit dieser Begegnungen. Die Schaffung von Ausweichmöglichkeiten, Randsteinabgrenzung, die Verordnung und Ausbildung von Schutzwegen, die Ausleuchtung der Geh- und Straßenflächen sind nur einige Beispiele.
Alljährlich muss jedoch festgestellt werden, dass Hecken und Bepflanzungen entlang der Grundstücksgrenzen zum Öffentlichen Gut (Straßen, Radwege, Gehsteige etc.) in die Geh- und Straßenflächen hineinragen und Bäume und sonstige Bepflanzungen die Straßenlampen "umwachsen" und damit die wichtige Ausleuchtung der Geh- und Straßenflächen einschränken oder sogar verhindern.
Dadurch werden Schutzinteressen des Öffentlichen Gutes gemäß den Bestimmungen des § 50 Tiroler Straßengesetz, LGBl. Nr. 13/1989, i.d.g.F., beeinträchtigt und zwar die Sicherung der möglichst gefahrlosen Benützbarkeit des jeweiligen Geh- und Straßenabschnittes im Rahmen des Gemeingebrauches durch Einengung, sowie die Sicherung der ordnungsgemäßen Durchführung der erforderlichen Erhaltungsarbeiten.
Wir dürfen Sie daher höflichst bitten, die Situation auf Ihrem Grundstück zu prüfen und gegebenenfalls die vorhandenen Bepflanzungen zurückzuschneiden oder sogar zu beseitigen. Schulkinder, Fußgänger, Rad- und AutofahrerInnen werden es Ihnen gleichermaßen danken und schließlich gehören wir alle zu mindestens einer Gruppe dieser Verkehrsteilnehmer.
13.09.2024 08:16